BauGB-Novelle: Haus & Grund warnt vor neuen Eingriffen in Eigentum
BauGB-Novelle: Haus & Grund warnt vor neuen Eingriffen in Eigentum
Selbstnutzer vollständig vom Milieuschutz befreien
Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) im Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einer weiteren Ausweitung kommunaler Eingriffsbefugnisse. Der Verband kritisiert insbesondere die geplanten Regelungen zum Milieuschutz, zu kommunalen Vorkaufsrechten und zu sogenannten Problem- und Schrottimmobilien. „Die BauGB-Novelle darf nicht unter dem Etikett der Beschleunigung neue Unsicherheit für Eigentümer schaffen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wer Wohnungsbau erleichtern will, muss Investitionen ermöglichen – nicht Eigentümer unter Generalverdacht stellen.“
Beim Milieuschutz bleibt der Entwurf nach Ansicht von Haus & Grund Deutschland deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Selbstnutzende Eigentümer würden nicht wirklich ausgenommen, sondern weiterhin mit Genehmigungs-, Nachweis- und Bindungspflichten belastet. Wer seine eigene Wohnung altersgerecht, barrierearm oder energetisch modernisieren möchte, brauche jedoch klare Rechtssicherheit.
Auch beim Umgang mit Schrottimmobilien fordert Haus & Grund Deutschland zielgenaue Instrumente statt pauschaler Eingriffe. Der Verband stellt klar: Kriminelle Geschäftsmodelle, Verwahrlosung, Überbelegung, Ausbeutung von Bewohnern und Sozialleistungsmissbrauch müssen konsequent bekämpft werden. Die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte sei dafür jedoch kein passgenaues Instrument. Sie greife vor allem bei regulären Verkäufen und könne gerade diejenigen abschrecken, die Problemimmobilien erwerben, sanieren und wieder ordentlich bewirtschaften wollen. Ein Eigentümerwechsel sei häufig nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.
Haus & Grund Deutschland fordert den Bundestag auf, die BauGB-Novelle im parlamentarischen Verfahren nachzubessern: weniger pauschale Eingriffe, mehr Rechtssicherheit und zielgenaue Instrumente gegen tatsächlichen Missbrauch.
Selbstnutzer vollständig vom Milieuschutz befreien
Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) im Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einer weiteren Ausweitung kommunaler Eingriffsbefugnisse. Der Verband kritisiert insbesondere die geplanten Regelungen zum Milieuschutz, zu kommunalen Vorkaufsrechten und zu sogenannten Problem- und Schrottimmobilien. „Die BauGB-Novelle darf nicht unter dem Etikett der Beschleunigung neue Unsicherheit für Eigentümer schaffen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wer Wohnungsbau erleichtern will, muss Investitionen ermöglichen – nicht Eigentümer unter Generalverdacht stellen.“
Beim Milieuschutz bleibt der Entwurf nach Ansicht von Haus & Grund Deutschland deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Selbstnutzende Eigentümer würden nicht wirklich ausgenommen, sondern weiterhin mit Genehmigungs-, Nachweis- und Bindungspflichten belastet. Wer seine eigene Wohnung altersgerecht, barrierearm oder energetisch modernisieren möchte, brauche jedoch klare Rechtssicherheit.
Auch beim Umgang mit Schrottimmobilien fordert Haus & Grund Deutschland zielgenaue Instrumente statt pauschaler Eingriffe. Der Verband stellt klar: Kriminelle Geschäftsmodelle, Verwahrlosung, Überbelegung, Ausbeutung von Bewohnern und Sozialleistungsmissbrauch müssen konsequent bekämpft werden. Die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte sei dafür jedoch kein passgenaues Instrument. Sie greife vor allem bei regulären Verkäufen und könne gerade diejenigen abschrecken, die Problemimmobilien erwerben, sanieren und wieder ordentlich bewirtschaften wollen. Ein Eigentümerwechsel sei häufig nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.
Haus & Grund Deutschland fordert den Bundestag auf, die BauGB-Novelle im parlamentarischen Verfahren nachzubessern: weniger pauschale Eingriffe, mehr Rechtssicherheit und zielgenaue Instrumente gegen tatsächlichen Missbrauch.
Vermieterbefragung 2026: Bis zu 11,2 Millionen Mietwohnungen vom Rückzugsrisiko betroffen
Haus & Grund warnt vor Folgen weiterer Regulierungen
Weitere Mietrechtsverschärfungen könnten das Angebot an Mietwohnungen deutlich verringern. Das zeigt die Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland. Demnach halten 60,5 Prozent der befragten vermietenden Privatpersonen es für wahrscheinlich, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben und Wohnraum zu verkaufen, wenn die derzeit diskutierten Regulierungen umgesetzt werden.
Auf Vermieter mit erhöhter Rückzugsneigung entfallen 77 Prozent der in der Befragung erfassten Wohneinheiten. Übertragen auf die rund 14,6 Millionen privat vermieteten Wohnungen in Deutschland ergibt sich eine Größenordnung von bis zu 11,2 Millionen Wohnungen in Beständen von Vermietern mit Rückzugsrisiko.
„Die Bundesregierung stigmatisiert Vermieter. Dabei sind die vermietenden Privatpersonen diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Zahl von 11,2 Millionen Wohnungen ist keine Prognose tatsächlicher Verkäufe. Sie zeigt jedoch, wie groß der Teil des Mietwohnungsbestands ist, der durch weitere Regulierung nicht mehr angeboten werden könnte.
„Wer vermietende Privatpersonen mit immer neuen Vorschriften belastet, trifft nicht anonyme Großkonzerne, sondern Millionen Bürgerinnen und Bürger als Vermieter. Viele fragen sich inzwischen, ob sie sich dieses Engagement überhaupt noch antun sollen“, so Warnecke. „Wer mehr bezahlbaren Wohnraum will, darf vermietende Privatpersonen nicht aus dem Markt drängen. Die Politik muss endlich auf Investitionsanreize statt auf immer neue Regulierung setzen“, betonte Warnecke.
Hintergrund: An der bundesweiten Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland beteiligten sich knapp 24.000 private Eigentümer. Die Online-Erhebung wurde zwischen dem 21.1.2026 und dem 26.4.2026 durchgeführt. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat die Daten anschließend wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet.
Die gesamten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier: https://www.hausundgrund.de/vermieterbefragung
Weitere Mietrechtsverschärfungen könnten das Angebot an Mietwohnungen deutlich verringern. Das zeigt die Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland. Demnach halten 60,5 Prozent der befragten vermietenden Privatpersonen es für wahrscheinlich, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben und Wohnraum zu verkaufen, wenn die derzeit diskutierten Regulierungen umgesetzt werden.
Auf Vermieter mit erhöhter Rückzugsneigung entfallen 77 Prozent der in der Befragung erfassten Wohneinheiten. Übertragen auf die rund 14,6 Millionen privat vermieteten Wohnungen in Deutschland ergibt sich eine Größenordnung von bis zu 11,2 Millionen Wohnungen in Beständen von Vermietern mit Rückzugsrisiko.
„Die Bundesregierung stigmatisiert Vermieter. Dabei sind die vermietenden Privatpersonen diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Zahl von 11,2 Millionen Wohnungen ist keine Prognose tatsächlicher Verkäufe. Sie zeigt jedoch, wie groß der Teil des Mietwohnungsbestands ist, der durch weitere Regulierung nicht mehr angeboten werden könnte.
„Wer vermietende Privatpersonen mit immer neuen Vorschriften belastet, trifft nicht anonyme Großkonzerne, sondern Millionen Bürgerinnen und Bürger als Vermieter. Viele fragen sich inzwischen, ob sie sich dieses Engagement überhaupt noch antun sollen“, so Warnecke. „Wer mehr bezahlbaren Wohnraum will, darf vermietende Privatpersonen nicht aus dem Markt drängen. Die Politik muss endlich auf Investitionsanreize statt auf immer neue Regulierung setzen“, betonte Warnecke.
Hintergrund: An der bundesweiten Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland beteiligten sich knapp 24.000 private Eigentümer. Die Online-Erhebung wurde zwischen dem 21.1.2026 und dem 26.4.2026 durchgeführt. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat die Daten anschließend wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet.
Die gesamten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier: https://www.hausundgrund.de/vermieterbefragung
Müllgebührenranking 2026: Flensburg ist günstigste Großstadt – Bergisch Gladbach am teuersten
Haus & Grund fordert mehr Transparenz bei kommunalen Abfallgebühren
Die Müllgebühren in Deutschlands Großstädten unterscheiden sich weiterhin erheblich. Das zeigt das heute vorgestellte Müllgebührenranking, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Untersucht wurden die Abfallgebühren der nach Einwohnerzahl 100 größten Städte Deutschlands. Günstigste Stadt im Ranking ist Flensburg. Dort zahlt eine vierköpfige Musterfamilie für einen 14-tägigen Vollservice 162,60 Euro im Jahr. Es folgen Nürnberg und Frankfurt am Main. Am teuersten ist Bergisch Gladbach: Dort fallen für denselben Musterhaushalt im Teilservice 477,84 Euro an – fast dreimal so viel wie in Flensburg. Zu den teuersten Städten zählen außerdem Lünen und Leverkusen.
„Müllgebühren sind Wohnkosten. Wenn kommunale Abgaben steigen, trifft das Eigentümer ebenso wie Mieter. Die Kommunen müssen erklären, warum die Gebühren vor Ort so hoch sind – und wo sie besser, effizienter und bürgerfreundlicher werden können“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Das Ranking zeigt: Niedrige Gebühren sind möglich. Andere Städte sollten sich daran messen lassen.“ Im Durchschnitt der 100 untersuchten Städte sind die Abfallgebühren im Müllgebührenindex in den vergangenen vier Jahren um rund 13 Prozent auf 351 Euro gestiegen. Nur in 11 Städten fallen für den Musterhaushalt geringere reale Jahresgebühren an als vor vier Jahren. In zwei Städten blieben die Preise konstant, in 87 Städten sind sie gestiegen. In 20 Städten zahlt der Musterhaushalt heute mindestens 50 Euro mehr pro Jahr.
Haus & Grund kritisiert neben der Höhe der Gebühren vor allem die mangelnde Transparenz vieler kommunaler Gebührensysteme. Abfuhrrhythmen, Servicegrade, Hol- und Bringsysteme sowie Mindestvolumina unterscheiden sich stark. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher oft kaum nachvollziehbar, ob die Gebühren vor Ort angemessen sind.
„Seit zehn Jahren erstellen wir das Müllgebührenranking, um für Transparenz zu werben. Ein Abfallgebührenrechner wäre ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz. Wir können leider nicht feststellen, dass immer mehr Städte solche Rechner anbieten“, sagte Hanno Kempermann vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
Haus & Grund fordert die Städte und Gemeinden auf, Gebührenordnungen verständlicher zu gestalten, digitale Gebührenrechner einzuführen und die Ursachen hoher Gebühren transparent offenzulegen. „Nur wer vergleichen kann, kann Missstände erkennen und Veränderungen einfordern“, so Warnecke.
Hintergrund: Für das Ranking wurde ein vierköpfiger Musterhaushalt betrachtet, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Berücksichtigt wurden Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier. Da sich die kommunalen Systeme im Abfuhrrhythmus und im Servicegrad stark unterscheiden, wurden die Ergebnisse in einem Müllgebührenindex zusammengeführt.
Die Müllgebühren in Deutschlands Großstädten unterscheiden sich weiterhin erheblich. Das zeigt das heute vorgestellte Müllgebührenranking, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Untersucht wurden die Abfallgebühren der nach Einwohnerzahl 100 größten Städte Deutschlands. Günstigste Stadt im Ranking ist Flensburg. Dort zahlt eine vierköpfige Musterfamilie für einen 14-tägigen Vollservice 162,60 Euro im Jahr. Es folgen Nürnberg und Frankfurt am Main. Am teuersten ist Bergisch Gladbach: Dort fallen für denselben Musterhaushalt im Teilservice 477,84 Euro an – fast dreimal so viel wie in Flensburg. Zu den teuersten Städten zählen außerdem Lünen und Leverkusen.
„Müllgebühren sind Wohnkosten. Wenn kommunale Abgaben steigen, trifft das Eigentümer ebenso wie Mieter. Die Kommunen müssen erklären, warum die Gebühren vor Ort so hoch sind – und wo sie besser, effizienter und bürgerfreundlicher werden können“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Das Ranking zeigt: Niedrige Gebühren sind möglich. Andere Städte sollten sich daran messen lassen.“ Im Durchschnitt der 100 untersuchten Städte sind die Abfallgebühren im Müllgebührenindex in den vergangenen vier Jahren um rund 13 Prozent auf 351 Euro gestiegen. Nur in 11 Städten fallen für den Musterhaushalt geringere reale Jahresgebühren an als vor vier Jahren. In zwei Städten blieben die Preise konstant, in 87 Städten sind sie gestiegen. In 20 Städten zahlt der Musterhaushalt heute mindestens 50 Euro mehr pro Jahr.
Haus & Grund kritisiert neben der Höhe der Gebühren vor allem die mangelnde Transparenz vieler kommunaler Gebührensysteme. Abfuhrrhythmen, Servicegrade, Hol- und Bringsysteme sowie Mindestvolumina unterscheiden sich stark. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher oft kaum nachvollziehbar, ob die Gebühren vor Ort angemessen sind.
„Seit zehn Jahren erstellen wir das Müllgebührenranking, um für Transparenz zu werben. Ein Abfallgebührenrechner wäre ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz. Wir können leider nicht feststellen, dass immer mehr Städte solche Rechner anbieten“, sagte Hanno Kempermann vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
Haus & Grund fordert die Städte und Gemeinden auf, Gebührenordnungen verständlicher zu gestalten, digitale Gebührenrechner einzuführen und die Ursachen hoher Gebühren transparent offenzulegen. „Nur wer vergleichen kann, kann Missstände erkennen und Veränderungen einfordern“, so Warnecke.
Hintergrund: Für das Ranking wurde ein vierköpfiger Musterhaushalt betrachtet, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Berücksichtigt wurden Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier. Da sich die kommunalen Systeme im Abfuhrrhythmus und im Servicegrad stark unterscheiden, wurden die Ergebnisse in einem Müllgebührenindex zusammengeführt.
Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Abschaffung der 65-Prozent-Grenze allein reicht nicht
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einem klimapolitisch falschen Kurs in der Gebäudepolitik. Der Eigentümerverband bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen. Der vorliegende Gesetzentwurf werde diesen Zielen in seiner jetzigen Form jedoch nicht gerecht.
Der Verband begrüßt, dass die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft werden soll. „Das ist ein richtiger Schritt. Eigentümer brauchen keine pauschalen Vorgaben, sondern technologieoffene Lösungen, die zum jeweiligen Gebäude, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur örtlichen Wärmeplanung passen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland hingegen die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern nach dem Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. Diese Regelung schaffe neue Abrechnungsfragen, erhöhe das Streitpotenzial und führe insbesondere bei den über fünf Millionen vermietenden Privatpersonen zu zusätzlicher Bürokratie. Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen würden dadurch nicht erleichtert.
Haus & Grund Deutschland fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Klimapolitik für Gebäude. Statt kleinteiligem Ordnungsrecht brauche es eine konsequente CO₂-Bepreisung, die klimafreundliches Verhalten belohnt. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssten vollständig und sozial gerecht über ein Klimageld an die Bürger zurückgegeben werden. So entstünden wirksame Anreize für Investitionen, ohne Eigentümer und Mieter zu überfordern. Zugleich brauche es verlässliche Informationen über die Zukunft der Gas- und Fernwärmenetze. Viele Eigentümer stehen beim Heizungstausch vor langfristigen Investitionsentscheidungen. Ob Gasnetze weiterbetrieben oder stillgelegt werden und ob Fernwärme vor Ort ausgebaut wird, ist dafür zentral. Solange diese Fragen offenbleiben, sind Investitionen riskant.
Abschaffung der 65-Prozent-Grenze allein reicht nicht
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einem klimapolitisch falschen Kurs in der Gebäudepolitik. Der Eigentümerverband bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen. Der vorliegende Gesetzentwurf werde diesen Zielen in seiner jetzigen Form jedoch nicht gerecht.
Der Verband begrüßt, dass die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft werden soll. „Das ist ein richtiger Schritt. Eigentümer brauchen keine pauschalen Vorgaben, sondern technologieoffene Lösungen, die zum jeweiligen Gebäude, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur örtlichen Wärmeplanung passen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland hingegen die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern nach dem Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. Diese Regelung schaffe neue Abrechnungsfragen, erhöhe das Streitpotenzial und führe insbesondere bei den über fünf Millionen vermietenden Privatpersonen zu zusätzlicher Bürokratie. Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen würden dadurch nicht erleichtert.
Haus & Grund Deutschland fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Klimapolitik für Gebäude. Statt kleinteiligem Ordnungsrecht brauche es eine konsequente CO₂-Bepreisung, die klimafreundliches Verhalten belohnt. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssten vollständig und sozial gerecht über ein Klimageld an die Bürger zurückgegeben werden. So entstünden wirksame Anreize für Investitionen, ohne Eigentümer und Mieter zu überfordern. Zugleich brauche es verlässliche Informationen über die Zukunft der Gas- und Fernwärmenetze. Viele Eigentümer stehen beim Heizungstausch vor langfristigen Investitionsentscheidungen. Ob Gasnetze weiterbetrieben oder stillgelegt werden und ob Fernwärme vor Ort ausgebaut wird, ist dafür zentral. Solange diese Fragen offenbleiben, sind Investitionen riskant.
EU-Kommission bestätigt: Mietregulierung verschärft Wohnungsknappheit
EU-Kommission bestätigt: Mietregulierung verschärft Wohnungsknappheit
Haus & Grund fordert Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Die Europäische Kommission stellt Deutschland in ihrer aktuellen Empfehlung zur Wirtschafts- und Sozialpolitik ein klares Zeugnis aus: Mietregulierungen bekämpfen nicht die Ursachen der Wohnungsknappheit. Sie können vielmehr private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Haus & Grund Deutschland sieht sich damit in seiner langjährigen Kritik an immer neuen Eingriffen in das Mietrecht bestätigt. „Der Wohnungsmangel ist kein Naturgesetz. Er ist das Ergebnis politischer Fehlanreize“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, den Kurs zu ändern: mehr ermöglichen, weniger regulieren.“
Die Kommission verweist darauf, dass die Wohnungsinvestitionen in Deutschland weiter zurückgegangen sind und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zunehmend unter Druck steht. Besonders kritisch bewertet sie die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten. Diese Entwicklung führe zu einem „eingefrorenen“ Wohnungsmarkt und könne die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschränken. Aus Sicht von Haus & Grund ist dies eine direkte Folge einer verfehlten Mietrechtspolitik.
„Die Bundesregierung sollte diese Empfehlung sehr ernst nehmen“, so Warnecke. „Deutschland braucht keine weitere Verschärfung des Mietrechts, sondern einen echten Investitions- und Bauimpuls. Wer privaten Vermietern ständig neue Pflichten, Risiken und Kosten auferlegt, darf sich nicht wundern, wenn weniger gebaut, modernisiert und vermietet wird.“
Haus & Grund fordert Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Die Europäische Kommission stellt Deutschland in ihrer aktuellen Empfehlung zur Wirtschafts- und Sozialpolitik ein klares Zeugnis aus: Mietregulierungen bekämpfen nicht die Ursachen der Wohnungsknappheit. Sie können vielmehr private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Haus & Grund Deutschland sieht sich damit in seiner langjährigen Kritik an immer neuen Eingriffen in das Mietrecht bestätigt. „Der Wohnungsmangel ist kein Naturgesetz. Er ist das Ergebnis politischer Fehlanreize“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, den Kurs zu ändern: mehr ermöglichen, weniger regulieren.“
Die Kommission verweist darauf, dass die Wohnungsinvestitionen in Deutschland weiter zurückgegangen sind und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zunehmend unter Druck steht. Besonders kritisch bewertet sie die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten. Diese Entwicklung führe zu einem „eingefrorenen“ Wohnungsmarkt und könne die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschränken. Aus Sicht von Haus & Grund ist dies eine direkte Folge einer verfehlten Mietrechtspolitik.
„Die Bundesregierung sollte diese Empfehlung sehr ernst nehmen“, so Warnecke. „Deutschland braucht keine weitere Verschärfung des Mietrechts, sondern einen echten Investitions- und Bauimpuls. Wer privaten Vermietern ständig neue Pflichten, Risiken und Kosten auferlegt, darf sich nicht wundern, wenn weniger gebaut, modernisiert und vermietet wird.“
Warnecke als Präsident wiedergewählt
Warnecke als Präsident wiedergewählt
Starke Stimme für private Eigentümer
Dr. Kai H. Warnecke ist heute in Saarbrücken von der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Deutschland erneut zum Präsidenten des Eigentümerverbandes gewählt worden. Mit seiner Wiederwahl verbindet der 54 Jahre alte Jurist den Anspruch, die Anliegen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer noch deutlicher in die politische Debatte einzubringen und die Wohnungs-, Energie- und Steuerpolitik aktiv mitzugestalten.
„Private Eigentümerinnen und Eigentümer sind unverzichtbar für die Wohnraumversorgung, Klimaschutz im Gebäudebestand und stabile Nachbarschaften. Wer Lösungen für den Wohnungsmarkt sucht, muss ihre Realität ernst nehmen. Haus & Grund Deutschland wird deshalb weiterhin klar, konstruktiv und mit politischem Gestaltungswillen für verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen eintreten“, erklärte Warnecke.
Starke Stimme für private Eigentümer
Dr. Kai H. Warnecke ist heute in Saarbrücken von der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Deutschland erneut zum Präsidenten des Eigentümerverbandes gewählt worden. Mit seiner Wiederwahl verbindet der 54 Jahre alte Jurist den Anspruch, die Anliegen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer noch deutlicher in die politische Debatte einzubringen und die Wohnungs-, Energie- und Steuerpolitik aktiv mitzugestalten.
„Private Eigentümerinnen und Eigentümer sind unverzichtbar für die Wohnraumversorgung, Klimaschutz im Gebäudebestand und stabile Nachbarschaften. Wer Lösungen für den Wohnungsmarkt sucht, muss ihre Realität ernst nehmen. Haus & Grund Deutschland wird deshalb weiterhin klar, konstruktiv und mit politischem Gestaltungswillen für verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen eintreten“, erklärte Warnecke.
Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente: „Mehr Mieter müssen zu Eigentümern werden“
Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente: „Mehr Mieter müssen zu Eigentümern werden“
Eigentümerverband eröffnet 140. Zentralverbandstag in Saarbrücken
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die Bundesregierung auf, den Kurs beim Neubau von Wohnungen radikal zu ändern: „Statt den Staat weiter aufzublähen, muss die Regierung Bürgerinnen und Bürgern in die Lage versetzen, den dringend notwendigen Wohnraum zu bauen. Den Neubau in die Hände institutioneller Akteure zu legen, funktioniert schon seit sehr vielen Jahren nachweislich nicht mehr. Eine Bundesbaugesellschaft wird daran nichts ändern“, so Warnecke auf dem alljährlich stattfindenden Zentralverbandstag.
„Wenn die Mittelschicht Immobilieneigentum bilden kann, wird so außerdem gezielt für das Alter vorgesorgt. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung. Immobilieneigentum ist die bewährteste Form der Altersvorsorge in Deutschland: Dies muss weiter gestärkt werden", so Warnecke.
Deutschland hat mit rund 42 Prozent eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa. Gerade bei den 25- bis 45-Jährigen – der Altersgruppe, die klassischerweise Wohneigentum erwirbt – geht die Quote seit Jahren zurück (Destatis, 2024). Gleichzeitig wünschen sich zwei Drittel der Mieter in Deutschland eine eigene Wohnimmobilie (Forsa, 2025). Wer im Eigentum lebt oder Kleinvermieter wird, hat ein sechsmal so hohes Vermögen wie Mieter in derselben Einkommensgruppe (IW Köln, 2025).
Haus & Grund fordert die Bundesregierung daher auf, mit einem Maßnahmenpaket umzusteuern. Grundlage ist ein 10 Punkte-Plan des Verbands für den Neubau von Wohnraum und die Altersvorsorge:
10-Punkte-Plan „Neue Eigentumsrente“:
• Grunderwerbsteuer-Befreiung für Ersterwerber selbstgenutzter Immobilien
• zweckgebundener Erwerbsnebenkosten-Bonus für unter 35-Jährige
• Eigenkapitalersatzdarlehen für Selbstnutzer
• Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen (aus der ersten vermieteten Immobilie) bis 6.000 Euro jährlich
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste vermietete Immobilie
• erhöhte Sonder-AfA für private Kleinvermieter
• Begrenzung beim Sofortabzug anschaffungsnaher Herstellungskosten aufheben (Sanierung)
• steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungskosten bei der Erbschaftsteuer
• Höchsthebesätze der Grundsteuer
• fiktive AfA für selbstnutzende Eigentümer
„Die Bundesregierung geht derzeit bei der Wohnungs- und Eigentumsfrage in Deutschland einen fatalen Weg. Wir brauchen in Deutschland nicht nur neue Wohnungen, sondern eine neue Generation von Immobilieneigentümern. Nicht weil Eigentum ein Privileg ist, sondern weil es die Menschen unabhängig macht und gegen die vielen Unsicherheiten der Zukunft absichert. Wenn die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, muss sie Hürden abbauen und Anreize für den Neubau und die Altersvorsorge schaffen", so Warnecke abschließend.
Eigentümerverband eröffnet 140. Zentralverbandstag in Saarbrücken
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die Bundesregierung auf, den Kurs beim Neubau von Wohnungen radikal zu ändern: „Statt den Staat weiter aufzublähen, muss die Regierung Bürgerinnen und Bürgern in die Lage versetzen, den dringend notwendigen Wohnraum zu bauen. Den Neubau in die Hände institutioneller Akteure zu legen, funktioniert schon seit sehr vielen Jahren nachweislich nicht mehr. Eine Bundesbaugesellschaft wird daran nichts ändern“, so Warnecke auf dem alljährlich stattfindenden Zentralverbandstag.
„Wenn die Mittelschicht Immobilieneigentum bilden kann, wird so außerdem gezielt für das Alter vorgesorgt. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung. Immobilieneigentum ist die bewährteste Form der Altersvorsorge in Deutschland: Dies muss weiter gestärkt werden", so Warnecke.
Deutschland hat mit rund 42 Prozent eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa. Gerade bei den 25- bis 45-Jährigen – der Altersgruppe, die klassischerweise Wohneigentum erwirbt – geht die Quote seit Jahren zurück (Destatis, 2024). Gleichzeitig wünschen sich zwei Drittel der Mieter in Deutschland eine eigene Wohnimmobilie (Forsa, 2025). Wer im Eigentum lebt oder Kleinvermieter wird, hat ein sechsmal so hohes Vermögen wie Mieter in derselben Einkommensgruppe (IW Köln, 2025).
Haus & Grund fordert die Bundesregierung daher auf, mit einem Maßnahmenpaket umzusteuern. Grundlage ist ein 10 Punkte-Plan des Verbands für den Neubau von Wohnraum und die Altersvorsorge:
10-Punkte-Plan „Neue Eigentumsrente“:
• Grunderwerbsteuer-Befreiung für Ersterwerber selbstgenutzter Immobilien
• zweckgebundener Erwerbsnebenkosten-Bonus für unter 35-Jährige
• Eigenkapitalersatzdarlehen für Selbstnutzer
• Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen (aus der ersten vermieteten Immobilie) bis 6.000 Euro jährlich
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste vermietete Immobilie
• erhöhte Sonder-AfA für private Kleinvermieter
• Begrenzung beim Sofortabzug anschaffungsnaher Herstellungskosten aufheben (Sanierung)
• steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungskosten bei der Erbschaftsteuer
• Höchsthebesätze der Grundsteuer
• fiktive AfA für selbstnutzende Eigentümer
„Die Bundesregierung geht derzeit bei der Wohnungs- und Eigentumsfrage in Deutschland einen fatalen Weg. Wir brauchen in Deutschland nicht nur neue Wohnungen, sondern eine neue Generation von Immobilieneigentümern. Nicht weil Eigentum ein Privileg ist, sondern weil es die Menschen unabhängig macht und gegen die vielen Unsicherheiten der Zukunft absichert. Wenn die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, muss sie Hürden abbauen und Anreize für den Neubau und die Altersvorsorge schaffen", so Warnecke abschließend.
Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter
Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter
Haus & Grund warnt vor dramatischen Folgen für den Gebäudebestand
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“
Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Mehr als die Hälfte dieser Vermieter bietet nur eine einzige Wohnung an – häufig, um privat für das Alter vorzusorgen. Für viele von ihnen sind die Grenzen des Leistbaren schon seit langer Zeit überschritten.
„Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland – und das kann nicht im Sinne der Mieter sein“, so Warnecke abschließend.
Haus & Grund warnt vor dramatischen Folgen für den Gebäudebestand
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“
Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Mehr als die Hälfte dieser Vermieter bietet nur eine einzige Wohnung an – häufig, um privat für das Alter vorzusorgen. Für viele von ihnen sind die Grenzen des Leistbaren schon seit langer Zeit überschritten.
„Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland – und das kann nicht im Sinne der Mieter sein“, so Warnecke abschließend.
Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter
Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter
Haus & Grund warnt vor schrumpfender Altersvorsorge und mangelhaftem Wohnungsangebot
Haus & Grund Deutschland sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setzt die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“
Besonders problematisch ist aus Sicht von Haus & Grund die geplante Änderung bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn auch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung unwirksam wird, wenn Vermieter Mietausfälle, Verzögerungen und Kosten noch länger tragen müssen, obwohl die Mieter ihre vertraglichen Pflichten verletzen, dann zerstört die Bundesregierung nicht nur das Mietrecht, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Warnecke: „Wer in Not gerät, braucht schnelle staatliche Hilfe. Aber es kann nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren.“
Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt der Verband ab. Indexmieten ermöglichen transparente und nachvollziehbare Anpassungen in langfristigen Mietverhältnissen. Eine zusätzliche politische Begrenzung greift in dieses System ein, ohne die tatsächlichen Kosten der Eigentümer zu berücksichtigen. Gerade Aufwendungen für Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Instandhaltung, energetische Anforderungen und Finanzierung entwickeln sich nicht im Gleichklang mit gesetzlich gedeckelten Mieten. „Die Politik kann Kostensteigerungen nicht wegregulieren“, betont Warnecke. „Wenn Einnahmen begrenzt werden, während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private Eigentümer. Am Ende bleibt kein Geld für Instandsetzung und Klimaschutz im Gebäudebestand.“
Weitere Kritik richtet Haus & Grund gegen die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Zusätzliche Berechnungs- und Nachweispflichten würden vor allem private Kleinvermieter treffen, die keine Rechtsabteilungen und Verwaltungseinheiten im Hintergrund haben. Haus & Grund fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
Haus & Grund warnt vor schrumpfender Altersvorsorge und mangelhaftem Wohnungsangebot
Haus & Grund Deutschland sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setzt die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“
Besonders problematisch ist aus Sicht von Haus & Grund die geplante Änderung bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn auch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung unwirksam wird, wenn Vermieter Mietausfälle, Verzögerungen und Kosten noch länger tragen müssen, obwohl die Mieter ihre vertraglichen Pflichten verletzen, dann zerstört die Bundesregierung nicht nur das Mietrecht, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Warnecke: „Wer in Not gerät, braucht schnelle staatliche Hilfe. Aber es kann nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren.“
Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt der Verband ab. Indexmieten ermöglichen transparente und nachvollziehbare Anpassungen in langfristigen Mietverhältnissen. Eine zusätzliche politische Begrenzung greift in dieses System ein, ohne die tatsächlichen Kosten der Eigentümer zu berücksichtigen. Gerade Aufwendungen für Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Instandhaltung, energetische Anforderungen und Finanzierung entwickeln sich nicht im Gleichklang mit gesetzlich gedeckelten Mieten. „Die Politik kann Kostensteigerungen nicht wegregulieren“, betont Warnecke. „Wenn Einnahmen begrenzt werden, während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private Eigentümer. Am Ende bleibt kein Geld für Instandsetzung und Klimaschutz im Gebäudebestand.“
Weitere Kritik richtet Haus & Grund gegen die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Zusätzliche Berechnungs- und Nachweispflichten würden vor allem private Kleinvermieter treffen, die keine Rechtsabteilungen und Verwaltungseinheiten im Hintergrund haben. Haus & Grund fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum
Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum
Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts
Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit.
Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe, sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich privater Lebensführung verschaffen.
Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke.
Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.
Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts
Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit.
Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe, sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich privater Lebensführung verschaffen.
Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke.
Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.
Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen
Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen
Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit.
Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“
Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit.
Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau
GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit.
Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft.
Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.
Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.
Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert.
Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots
Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.
Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben.
Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz
Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken:
Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand.
Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben.“
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit.
Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft.
Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.
Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.
Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert.
Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots
Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.
Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben.
Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz
Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken:
Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand.
Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben.“
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden
Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden
Haus & Grund begrüßt zentrale Signale des Klimaschutzprogramms 2026
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz stärker auf Modernisierung, Versorgungssicherheit und soziale Ausgewogenheit setzt. Der Verband sieht darin die Chance, Klimaschutz praxistauglicher und akzeptabler zu gestalten. Dazu erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Es ist richtig, Deutschland moderner und unabhängiger von Öl und Gas zu machen. Klimaschutz kann aber nur funktionieren, wenn er bezahlbar bleibt und die Menschen nicht überfordert.“
Positiv bewertet Haus & Grund Deutschland insbesondere den geplanten Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. „Beim Ausbau und bei der Umstellung der Fernwärme auf Klimaneutralität müssen die Kosten für die Nutzer im Blick bleiben. Fernwärme darf nicht zur Kostenfalle für Eigentümer und Mieter werden“, betont Warnecke.
Ebenso wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die im Programm angekündigte Senkung der Strompreise nun schnell umgesetzt wird. Verbandschef Warnecke fordert: „Wer mehr Elektrifizierung und klimafreundliche Technik im Gebäudebereich will, muss endlich die Strompreise senken und die Stromnetze ausbauen. Das ist überfällig.“
Haus & Grund begrüßt zentrale Signale des Klimaschutzprogramms 2026
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz stärker auf Modernisierung, Versorgungssicherheit und soziale Ausgewogenheit setzt. Der Verband sieht darin die Chance, Klimaschutz praxistauglicher und akzeptabler zu gestalten. Dazu erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Es ist richtig, Deutschland moderner und unabhängiger von Öl und Gas zu machen. Klimaschutz kann aber nur funktionieren, wenn er bezahlbar bleibt und die Menschen nicht überfordert.“
Positiv bewertet Haus & Grund Deutschland insbesondere den geplanten Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. „Beim Ausbau und bei der Umstellung der Fernwärme auf Klimaneutralität müssen die Kosten für die Nutzer im Blick bleiben. Fernwärme darf nicht zur Kostenfalle für Eigentümer und Mieter werden“, betont Warnecke.
Ebenso wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die im Programm angekündigte Senkung der Strompreise nun schnell umgesetzt wird. Verbandschef Warnecke fordert: „Wer mehr Elektrifizierung und klimafreundliche Technik im Gebäudebereich will, muss endlich die Strompreise senken und die Stromnetze ausbauen. Das ist überfällig.“
Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten
Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Lotteriespiel: Bodenrichtwerte sind realitätsfern – fiktive Mieten sind intransparent!
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. „Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Konkret: Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten
Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Lotteriespiel: Bodenrichtwerte sind realitätsfern – fiktive Mieten sind intransparent!
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. „Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Konkret: Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes
Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes
Chance für praxistauglichen Klimaschutz im Gebäudebestand
Haus & Grund Deutschland begrüßt die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes. Der Eigentümerverband sieht darin die Möglichkeit, Klimaschutz im Gebäudesektor neu aufzustellen: verlässlich, sozial ausgewogen und technisch sowie wirtschaftlich realistisch.
„Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben. “ Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Er begrüßt ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen. Es sei eine der Absurditäten des Heizungsgesetzes, diese Pflicht den Hauseigentümern zu übertragen.
Chance für praxistauglichen Klimaschutz im Gebäudebestand
Haus & Grund Deutschland begrüßt die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes. Der Eigentümerverband sieht darin die Möglichkeit, Klimaschutz im Gebäudesektor neu aufzustellen: verlässlich, sozial ausgewogen und technisch sowie wirtschaftlich realistisch.
„Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben. “ Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Er begrüßt ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen. Es sei eine der Absurditäten des Heizungsgesetzes, diese Pflicht den Hauseigentümern zu übertragen.
Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung
Entlastung von Verbrauchern
Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung
In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.
Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. Der Grund: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist keineswegs modernisierungsfördernd. Denn seine individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie führt bei Menschen, die ihre Heizung erneuern, in vielen Fällen zu höheren Energiekosten als vor der Modernisierung. Die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor können so nicht erreicht werden. Das will eine Verbände-Allianz aus den Bereichen Energieversorger und Immobilienwirtschaft jetzt ändern: Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten Energieproduzenten bzw. -lieferanten zunehmend klimaschonende gasförmige oder flüssige Energieträger in den Markt bringen. Die Erneuerbaren-Quote sollte anfangs moderat sein und dann jährlich steigen, so dass die Klimaziele für Gebäude gemeistert werden können.
Modernisierungen werden attraktiver – Bürokratie wird reduziert
„Mit einer Erneuerbaren-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger verpflichten wir die Inverkehrbringer und ermöglichen so einen echten Paradigmenwechsel in der Wärmegesetzgebung. Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Verband Flüssiggas. Aus Sicht von Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, werden Investitionen in die energetische Modernisierung zumindest der Gebäude, bei denen die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht möglich ist, so deutlich attraktiver: „Wer weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.“
Der Ansatz würde bei Umsetzung die bisherige bürokratische Komplexität des GEG reduzieren und die Planungssicherheit beim Klimaschutz dagegen erhöhen, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer beim en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Erneuerbare Energien kämen unabhängig vom Fortschritt der Heizungsmodernisierung in den Markt. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“ Zu der Allianz zählen außerdem die Verbände UNITI und MEW.
Der Vorschlag betrifft insbesondere Gebäude, bei denen die Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung ansteht. In vielen Fällen ist es aus finanziellen oder technischen Gründen nicht möglich, die Versorgung komplett auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen. Deutschlandweit gibt es allein rund 5,5 Millionen Gebäude mit Öl- oder Flüssiggasheizung. Weitere 13 Millionen Heizungen sind ans Gasnetz angeschlossen. Nach Einschätzung der Branche besteht erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten.
Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung
In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.
Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. Der Grund: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist keineswegs modernisierungsfördernd. Denn seine individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie führt bei Menschen, die ihre Heizung erneuern, in vielen Fällen zu höheren Energiekosten als vor der Modernisierung. Die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor können so nicht erreicht werden. Das will eine Verbände-Allianz aus den Bereichen Energieversorger und Immobilienwirtschaft jetzt ändern: Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten Energieproduzenten bzw. -lieferanten zunehmend klimaschonende gasförmige oder flüssige Energieträger in den Markt bringen. Die Erneuerbaren-Quote sollte anfangs moderat sein und dann jährlich steigen, so dass die Klimaziele für Gebäude gemeistert werden können.
Modernisierungen werden attraktiver – Bürokratie wird reduziert
„Mit einer Erneuerbaren-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger verpflichten wir die Inverkehrbringer und ermöglichen so einen echten Paradigmenwechsel in der Wärmegesetzgebung. Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Verband Flüssiggas. Aus Sicht von Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, werden Investitionen in die energetische Modernisierung zumindest der Gebäude, bei denen die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht möglich ist, so deutlich attraktiver: „Wer weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.“
Der Ansatz würde bei Umsetzung die bisherige bürokratische Komplexität des GEG reduzieren und die Planungssicherheit beim Klimaschutz dagegen erhöhen, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer beim en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Erneuerbare Energien kämen unabhängig vom Fortschritt der Heizungsmodernisierung in den Markt. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“ Zu der Allianz zählen außerdem die Verbände UNITI und MEW.
Der Vorschlag betrifft insbesondere Gebäude, bei denen die Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung ansteht. In vielen Fällen ist es aus finanziellen oder technischen Gründen nicht möglich, die Versorgung komplett auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen. Deutschlandweit gibt es allein rund 5,5 Millionen Gebäude mit Öl- oder Flüssiggasheizung. Weitere 13 Millionen Heizungen sind ans Gasnetz angeschlossen. Nach Einschätzung der Branche besteht erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten.
Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert
Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert
Vermieten wird zum wirtschaftlichen Risiko
„Ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt zeigt es deutlich: Die Mietpreisbremse ist gescheitert – unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. BvR 183/25). Er prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse dramatisch verschärfen werden. „Eine wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung ist für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Die Mietenpolitik der vergangenen elf Jahre stößt all jenen vor den Kopf, die ihr Leben lang gespart haben und Wohnraum zur Verfügung stellen.“
Die Politik der zunehmenden Mietenregulierung ist nach Ansicht des Verbandes nicht nur ein existenzielles Problem für private Vermieter. Sie stellt auch Mieter und Wohnungsuchende vor immer größere Herausforderungen. „Die, die eine Wohnung haben und behalten wollen, sind fein raus. All diejenigen, die eine neue Wohnung suchen und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk in einer Stadt zurückgreifen können, sind auch Leidtragende dieser Regulierungspolitik“, stellte Warnecke fest. Dem könne nur mit zusätzlichem Wohnraum begegnet werden. Eine Regulierung, die Knappheit verwalte, ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.
Vermieten wird zum wirtschaftlichen Risiko
„Ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt zeigt es deutlich: Die Mietpreisbremse ist gescheitert – unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. BvR 183/25). Er prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse dramatisch verschärfen werden. „Eine wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung ist für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Die Mietenpolitik der vergangenen elf Jahre stößt all jenen vor den Kopf, die ihr Leben lang gespart haben und Wohnraum zur Verfügung stellen.“
Die Politik der zunehmenden Mietenregulierung ist nach Ansicht des Verbandes nicht nur ein existenzielles Problem für private Vermieter. Sie stellt auch Mieter und Wohnungsuchende vor immer größere Herausforderungen. „Die, die eine Wohnung haben und behalten wollen, sind fein raus. All diejenigen, die eine neue Wohnung suchen und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk in einer Stadt zurückgreifen können, sind auch Leidtragende dieser Regulierungspolitik“, stellte Warnecke fest. Dem könne nur mit zusätzlichem Wohnraum begegnet werden. Eine Regulierung, die Knappheit verwalte, ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.
Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf
Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf
Mehr Regulierung – weniger Investitionen, weniger Wohnraum
Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieser Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen. Wer Verträge immer weiter politisch kleinteilig steuert und Rechte zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche schwächt, wird am Ende weniger Investitionen und weniger Angebot bekommen.“
Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.
Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung zusätzlich ausbremse.
Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten. Der Verbandspräsident warnt vor absehbaren Nebenwirkungen: „Wenn Möblierung nur noch unter umfangreichen Nachweispflichten möglich ist, drohen Marktverschiebungen – etwa der Verkauf von Möbeln oder die Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen. Das hilft weder Mietern noch dem Wohnungsangebot, sondern verknappt flexible Wohnformen zusätzlich.“
Mehr Regulierung – weniger Investitionen, weniger Wohnraum
Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieser Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen. Wer Verträge immer weiter politisch kleinteilig steuert und Rechte zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche schwächt, wird am Ende weniger Investitionen und weniger Angebot bekommen.“
Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.
Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung zusätzlich ausbremse.
Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten. Der Verbandspräsident warnt vor absehbaren Nebenwirkungen: „Wenn Möblierung nur noch unter umfangreichen Nachweispflichten möglich ist, drohen Marktverschiebungen – etwa der Verkauf von Möbeln oder die Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen. Das hilft weder Mietern noch dem Wohnungsangebot, sondern verknappt flexible Wohnformen zusätzlich.“
Heizungsgesetz abschaffen! – Die Zeit drängt
Energiewende muss technologieoffen, flexibel und einfach sein
BGH: Kündigung bei gewinnbringender Untervermietung zulässig
BGH: Kündigung bei gewinnbringender Untervermietung zulässig
Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein
Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Untervermietungen (VIII ZR 228/23). Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.
„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Im zugrunde liegenden Streitfall zahlte der Hauptmieter für eine Berliner Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Während einer Abwesenheit verlangte er von Untermietern 962 Euro nettokalt – also mehr als das Doppelte. Das Landgericht Berlin bewertete den Zuschlag als unverhältnismäßig. Zudem wären nach den Regeln der Mietpreisbremse im konkreten Gebiet höchstens 748 Euro zulässig gewesen.
Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein
Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Untervermietungen (VIII ZR 228/23). Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.
„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Im zugrunde liegenden Streitfall zahlte der Hauptmieter für eine Berliner Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Während einer Abwesenheit verlangte er von Untermietern 962 Euro nettokalt – also mehr als das Doppelte. Das Landgericht Berlin bewertete den Zuschlag als unverhältnismäßig. Zudem wären nach den Regeln der Mietpreisbremse im konkreten Gebiet höchstens 748 Euro zulässig gewesen.

